Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der gymnasialen Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums. Sie findet während des 2. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 2 (Klasse 13) statt und besteht aus mehreren schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung.
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden zentral durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gestellt und finden in der Regel im März oder April eines jeden Jahres statt. Die mündliche Prüfung erfolgt in der zweiten Hälfte des Monats Juni.
In der Abiturprüfung werden die Schüler/innen in fünf Prüfungsfächern geprüft, dabei müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein.
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
Die schriftliche Prüfung erfolgt in vier Fächern. Prüfungsfächer sind in jedem Fall das jeweilige Profilfach und Mathematik sowie Englisch, wenn nicht die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache abgelegt wird. Falls nicht Englisch schriftlich geprüft wird, ist Deutsch drittes Prüfungsfach. Als viertes Prüfungsfach kann neben Deutsch (falls nicht 3. Prüfungsfach) auch eines der Fächer Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Ev. Religionslehre oder Biologie gewählt werden.
Die schriftliche Abiturprüfung in Englisch besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Die Kommunikationsprüfung wird im vierten Schulhalbjahr vor Beginn der zentralen schriftlichen Prüfung an der Schule abgenommen und dauert etwa 15 Minuten je Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft.
Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 20 Minuten je Prüfungsfach und Prüfling. In dem gewählten 5. Prüfungsfach absolvieren die Schüler eine sogenannte Präsentationsprüfung. Hierfür legen die Schüler/innen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft spätestens zehn Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt bis etwa eine Woche vor der Prüfung eines dieser Themen als Prüfungsthema aus.
Das 5. Prüfungsfach kann auch durch die besondere Lernleistung (Seminarkurs) ersetzt werden.
Sollte Sport als 5. Prüfungsfach gewählt werden, ist zusätzlich eine zentrale fachpraktische Prüfung zu absolvieren.
Zusätzlich können in den Fächern der schriftlichen Prüfung freiwillige mündliche Prüfungen gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden.